Auf dieser Seite findet Ihr alle Service-Informationen, alles Wissenswerte über die Führerscheine,
Infos zum Erste-Hilfe-Lehrgang, zum Sehtest und über den Führerschein mit 17.
Außerdem bieten wir Hilfe zum Thema Nachschulung (ASF).
B
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Pkw. Es handelt sich also um den begehrten „Autoführerschein“.
Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Pkw mit großem Anhänger.
BE
Die Erweiterung B96 ermöglicht das Ziehen eines Wohnanhängers. Das Absolvieren einer zusätzlichen Prüfung ist nicht notwendig.
B96
Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
L
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Der so genannte „Führerschein mit 17“ wird im § 48a der Fahrerlaubnisverordnung geregelt und heißt richtig: Begleitetes Fahren ab 17.
Das begleitete Fahren wurde in Nordrhein Westfalen am 14.09.2005 als Modellversuch in Kraft gesetzt. Da sich der Versuch bewährt hat, wurde das begleitete Fahren zum 01.01.2011 fest in der Fahrerlaubnisverordnung verankert und ist somit dauerhaft geltendes Recht. Es gilt nur für den Pkw-Führerschein (Klasse B) oder den Pkw-Führerschein mit Anhänger (Klasse BE bzw B96).
Der Führerschein mit 17 berechtigt den Fahrer, Fahrzeuge der Klasse B oder BE bzw B96 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich zu führen.
Hierbei muss er von einer in der Prüfbescheinigung aufgeführten Person begleitet werden.
Voraussetzungen:
Um den Führerschein mit 17 zu erlangen, kann man frühestens ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag einen Antrag beim zuständigen Amt (Straßenverkehrs- oder Bürgeramt) stellen. Diesem Antrag müssen der/die Erziehungsberechtigte/n zustimmen. Alle benannten Begleitpersonen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach Bewilligung des Antrages kann die Ausbildung zur Fahrerlaubnis beginnen.
Eine Nachschulung wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet, wenn Führerscheininhaber während der Probezeit bestimmte Verstöße begehen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier die „schwerwiegenden Zuwiderhandlungen“ (A-Verstoß) und die „weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen“ (B-Verstoß).
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Nachschulung angeordnet und
die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Die Nachschulung muss innerhalb einer
bestimmten Frist, welche durch die Verwaltungsbehörde festgesetzt wird,
absolviert werden.
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Erste Hilfe
Bis auf weiteres keine Termine
Sehtest
Bis auf weiteres keine Termine
Wichtig
Bitte Ausweis mitbringen!!!
A1
Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, im Volksmund auch gerne „125er“ genannt.
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kw.
A2
Die Klasse A berechtigt zum Führen aller Krafträder und aller dreirädriger Kraftfahrzeuge.
A
Mofas sind von der Fahrerlaubnispflicht aus-
genommen. Eine Prüfbescheinigung ist hier ausreichend.
Mofa
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern, im Volksmund auch gerne „50er“ genannt.
AM
Die Fahrschule Schwebke mit Sitz in Hagen, bietet bereits seit 1986 den Unterricht zum Führerschein an. Zur Zeit verfügen wir über zwei Fillialen, in denen unser Theorieunterricht stattfindet. Unsere Hauptfilliale befindet sich im Stadtkern von Hagen, unsere zweite Filliale befindet sich in zentraler Lage in Hagen Dahl.
Wir bieten Euch die Möglichkeit den Führerschein in den Klassen: A - A1 - A2 - AM - M - B - BE - B96 & L zu erwerben.
Emilienplatz 14
58095 Hagen
Deutschland
Zwischen den Brücken 3
58091 Hagen
Deutschland
Hauptfiliale
Filiale Dahl
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Service
Rechtliches